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Deutsche Abstammung und Rechtsgültigkeit ?

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Beitrag von iGENEA am 21.09.2008 22:09:48

Herr Anastasiadis, da liegen Sie leider falsch. Unser Institut macht auch Vaterschaftstests, die in Deutschland, und in allen europäischen Länder, mit Ausnahme Frankreich anerkannt sind. Dass die Schweiz nicht zur EU gehört, spielt hier keine Rolle. Auch ein deutsches Institut kann diese Tests nicht als Beweis benutzen.

Für die Beziehungen zwischen der Schweiz udn der der EU sind die Bilateralen I udn II verantwortlich und diese lassen zum Beispiel auch die Anerkennung von DNA-Tests in der Schweiz zu.

:-)

Beim Fall Israel: Leider sind mir die Einzelheiten nicht bekannt, denn es handelt sich um hängige Verfahren. In beiden Fällen geht es aber um einen Mann, dessen Vorfahren während des Zweiten Weltkrieges verfolgt wurden und so konvertiert haben und die Namen änderten. Diese leben nicht mehr und so bleibt ihn nur den DNA-Test als Beweis. Im zweiten Fall ist die väterliche LInie jüdisch, was nach hallalischen Recht eben nicht ausreicht.


Auf jeden Fall ist es komplizierter als man denkt, denn mit der Anerkennung eines DNA-Tests geht Israel eine Prizipiendiskussion ein: Ist Israel ein STatt für Juden, die der Religion angehören, oder nur für Juden, die diese Herkunft, also genetisch beweisen können. Man darf nciht vergessen, dass das Judentum eine Religion ist und nicht alle Juden zur gleichen Haplogruppe gehören. Es gibt halt verschiedene DNA-Profile, die unter Juden typisch sind, doch auch wenn man nicht genetisch jüdisch ist, kann man trotzdem zur Relgion gehören.

Inma Pazos
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Beitrag von SP am 21.09.2008 17:09:18

Und wahrscheinlich ist es im Falle von Israel auch so, dass man zusätzlich zu dem Gentest noch ausreichend verwandtschaftliche oder religiöse Gründe haben muss, um diese Nationalität zu erhalten.

Beitrag von Anastasiadis am 21.09.2008 11:09:06

Hinzu kommt, dass der Test von einem schweizerischen, also nicht- EU Institut durchgeführt wird. ;)

Beitrag von iGENEA am 21.09.2008 02:09:54

Nein leider sind diese Gen-Test nicht anerkannt um die Nationalität zu bekommen. Bisher ist Israel der einzige Staat, der diese Tests in Ausnahmefälle als Beleg für die israelische Nationalität anerkennt. Es ist möglich, dass es zukünftig sein wird, bei den Vaterschaftstests hat es auch über 20 Jahren gedauert, bis diese als Beleg für die Vaterschaft anerkannt wurden. Zur Zeit aber leider nicht. In jedem Fall müssten Sie aber zur Anerkennung die Speichelprobe bei einem Arzt oder Notar machen.

Die Rechtsgültigkeit eines Tests hat nichts mit dessen Zuverlässigkeit zu tun, sondern mit den Bedürfnissen der Institution. Je nach Kriterien des Staates anerkannt man manche Tests und andere nicht. Bei den Vaterschaftstests hat man lange, und in gewisse Länder wie Frankreich ist es heute noch so, die Tests nicht zugelassen, wenn die Frau verheiratet war. Da Kinder in der Ehe sowieso als Kinder des Ehemannes gelten, ist die biologische Vaterschaft unwichtig. So sehen es also immer noch viele Gerichte.

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Beitrag von Etzel am 21.09.2008 01:09:33

Hallo,

Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, so kann ich auch z.B.: mit dem "Y-DNA-12-Test" feststellen lassen, ob ich deutschtämmig bin oder nicht ?

Ich bin in Ungarn geboren, meine Vorfahren Väterlicherseits scheinen aus Deutschalnd(Schwabenland)zu sein.

Grund für die Annahme:
* Nachname ist ein altdeutscher Name
* Meine Mutter erzählte mir, dass meine Vorfahren Väterlicher seits, seit 4. oder 5. Generationen in Ungarn leben und deutsche Abstammung haben.
(Väterlicherseits: Donaudeutsche ?)

Nun meine Frage von der Rechtlichen seite:

Wird ein Test wie der von Ihnen, z.B. bei der Einbürgerung, in Deutschland akzeptiert ?

Mit einem Stapel Geburtsurkunden geht das, jedoch weiß ich nicht ob auch so eine GEN-Abstammung auch akzeptiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Etzel

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